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Der Lebensstandard, den sich die Menschen insbesondere in den Industriestaaten geschaffen haben, beruht zum großen Teil auf der umfassenden wirtschaftlichen Nutzung von chemischen Stoffen. Die ständig wachsende Herstellung und Verwendung von Chemieprodukten ist aber auch zunehmend mit ernsten Gefahren für Mensch und Umwelt verbunden. Eine Vielzahl dieser Stoffe gelangt täglich in die Umwelt. Die Risiken, die von den Stoffen ausgehen, sind jedoch oftmals schwer zu beurteilen. Sie hängen u.a. von deren Persistenz (dauerhaftes unverändertes Vorkommen in der Umwelt) sowie von deren Umwandlungs- und Abbauverhalten ab.

In der Umweltpolitik haben daher die Risikobewertung von Stoffen und die Kontrolle der Einhaltung der Beschränkungen und Verbote gefährlicher Stoffe einen hohen Stellenwert eingenommen. Grundlegendes Ziel ist hierbei der Schutz des Menschen und der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe.

Die Umweltministerkonferenz hat ein Arbeitsgremium zum Thema Chemikaliensicherheit eingerichtet: die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC). Aufgabe der BLAC und ihrer Ausschüsse ist die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Chemikaliensicherheit, unter anderem, um auf einen einheitlichen Verwaltungsvollzug hinzuwirken und Aufträge der Umweltministerkonferenz zu bearbeiten. Auf der Internetseite des BLAC sind verschiedene Publikationen des Gremiums zu den Themen des Chemikalienrechts abrufbar:

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