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Regelungen zu einzelnen Stoffgruppen

Neben der Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische stellen stoffspezifische Regelungen – wie Herstellungs-, Inverkehrbringens- und Verwendungsbeschränkungen oder -verbote – ein wichtiges Instrument dar, um die von Chemikalien ausgehenden Gefahren für Mensch und Umwelt zu verringern. Hierfür wurden verschiedene chemikalienrechtliche Vorschriften erlassen, u.a. die

  • EU-Chemikalienverordnung REACH
  • Chemikalien-Verbotsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Biozid-Verordnung
  • Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung
  • Ozonschichtverordnung
  • Verordnung über bestimmte fluorierte Treibhausgase und
  • Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung).
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